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   VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03 (HS), 69-IV-03 (e.A.)   

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https://dejure.org/2003,16744
VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03 (HS), 69-IV-03 (e.A.) (https://dejure.org/2003,16744)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2003 - 68-IV-03 (HS), 69-IV-03 (e.A.) (https://dejure.org/2003,16744)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2003 - 68-IV-03 (HS), 69-IV-03 (e.A.) (https://dejure.org/2003,16744)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, st. Rspr.).

    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 und Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03).

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00

    wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 und Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03).
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 171/99

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von StPO § 121 Abs 1 für die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • OLG Dresden, 19.10.2001 - 1 AK 132/01

    Haftfortdauer; Fristberechnung; Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
  • OLG Jena, 12.01.1998 - 1 HEs 2/98

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
  • OLG Bremen, 25.10.1996 - BL 200/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
    Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
  • OLG Zweibrücken, 29.11.1993 - 1 BL 117/93
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 2 Ws 194/96
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1997 - 2 Ws 506/96
  • OLG Jena, 19.06.1997 - 1 HEs 50/97

    Rechtfertigender wichtiger Grund für die Anordnung der Haftfortdauer i.S.d. § 121

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Die Verfassungsbeschwerde, bis zur Abtrennung am 20. November 2003 (weiterer) Gegenstand des Verfahrens Vf. 68-IV-03, richtet sich gegen die Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Leipzig vom 19. September 2003, einerseits den Beschluss, mit dem der vorläufige Unterbringungsbefehl gemäß § 126a StPO aufgehoben und durch einen Haftbefehl ersetzt wurde (1 ER 10 Gs 238/03), andererseits den Haftbefehl selbst (1 ER 10 Gs 516/03).

    Oberlandesgerichts Dresden vom 2. Oktober 2003 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hat (Vf. 68-IV-03 [HS], 69-IV-03 [e.A.]).

    Verfahren Vf. 68-IV-03 - Stellung genommen.

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04
    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 und v. 20. November 2003 - Vf. 68-IV-03).

    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. November 2003 - Vf. 68-IV-03; BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    1. Nachdem der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. November 2003 (Vf. 68-IV-03, 69-IV-03 [e.A.]), auf den verwiesen wird, die Haftfortdauerentscheidung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 2. Oktober 2003 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte, hat der nach Zurückverweisung zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 6-IV-04
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. November 2003 - Vf. 68-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 9-IV-04
    Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. November 2003 - Vf. 68-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 38-IV-04
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. November 2003 - Vf. 68-IV-03, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 83-IV-03
    Nachdem der Verfassungsgerichtshof am 20. November 2003 die Haftfortdauerentscheidung des Oberlandesgerichts Dresden - 1. Strafsenat - vom 2. Oktober 2003 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hatte (Vf. 68-IV-03 [HS], 69-IV-03 [e.A.]), hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts am 3. Dezember 2003 wiederum die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 80-IV-03
    Dieser Zeitraum erscheint gerade im Hinblick darauf, dass das Oberlandesgericht als in erster Linie berufenes Fachgericht aufgrund der Aufhebung der Haftfortdauerentscheidung im Verfahren Vf. 68-IV-03 unverzüglich erneut über die Haftfrage zu entscheiden haben wird, noch hinnehmbar.
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